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Kurzübersicht

Alles über notwendige Versicherungen für Freelancer in Deutschland.

Freelancer in Deutschland müssen mehrere Versicherungen in Betracht ziehen, darunter die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Berufshaftpflichtversicherung, die je nach Beruf verpflichtend sein können. Eine sorgfältige Risikoanalyse und regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes sind unerlässlich, um finanziellen Verlusten vorzubeugen.

  • Krankenversicherung ist für alle Freelancer verpflichtend.
  • Bestimmte Berufsgruppen benötigen zusätzliche gesetzliche Versicherungen.
  • Regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes ist wichtig für den finanziellen Schutz.
Wer selbstständig arbeitet, trägt Risiken wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Schadenersatzforderungen oder den Verlust wichtiger Arbeitsmittel selbst. Welche Versicherungen erforderlich sind, hängt von der Tätigkeit, dem Einkommen, den Auftraggebern und der persönlichen Situation ab. „Freelancer“ ist keine eigene sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Kategorie. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit und die jeweilige rechtliche Einordnung.

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Welche Versicherungen sind für Freelancer Pflicht?

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland grundsätzlich verpflichtend. Wer gesetzlich krankenversichert ist, gehört zugleich der sozialen Pflegeversicherung an. Privat Krankenversicherte müssen dagegen zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.

Darüber hinaus können je nach Tätigkeit weitere gesetzliche oder berufsrechtliche Versicherungspflichten bestehen.

Besonders relevant sind:

  • gesetzliche Rentenversicherung für bestimmte selbstständige Berufsgruppen
  • Berufshaftpflichtversicherung bei bestimmten regulierten Berufen
  • gesetzliche Unfallversicherung bei einzelnen selbstständigen Tätigkeiten
  • Künstlersozialversicherung für versicherungspflichtige Künstler und Publizisten

Bestimmte Selbstständige unterliegen beispielsweise der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Dazu gehören unter anderem selbstständige Lehrer und Erzieher, Hebammen, bestimmte Pflegepersonen, Handwerker, Künstler und Publizisten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Selbstständige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Auch eine Berufshaftpflichtversicherung ist für einzelne regulierte Berufe gesetzlich vorgeschrieben. Selbstständige Rechtsanwälte müssen beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Dasselbe gilt für selbstständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. In weiteren Berufsgruppen können entsprechende Pflichten aus Berufs- oder Landesrecht folgen.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist ebenfalls eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die meisten Selbstständigen sind nicht automatisch persönlich versichert und können freiwilligen Versicherungsschutz über ihre Berufsgenossenschaft wählen. Einige Berufsgruppen stehen dagegen kraft Gesetzes unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Krankenversicherung für Freelancer

Eine Krankenversicherung gehört zur grundlegenden Pflichtabsicherung. Selbstständige, die bei Beginn ihrer Tätigkeit nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, können unter den entsprechenden Voraussetzungen freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder sich privat krankenversichern.

Die für Arbeitnehmer geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet bei hauptberuflich Selbstständigen nicht darüber, ob sie zwischen GKV und PKV wählen können.

Gesetzliche Krankenversicherung für Freelancer

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen richtet sich die Beitragshöhe nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Anders als bei Arbeitnehmern können dabei zusätzlich beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

Für 2026 gelten unter anderem folgende Rechengrößen:

KennwertWert 2026
Beitragsbemessungsgrenze monatlich5.812,50 Euro
Beitragsbemessungsgrenze jährlich69.750 Euro
Mindestbemessungsgrundlage monatlich1.318,33 Euro
allgemeiner Beitragssatz14,6 Prozent
ermäßigter Beitragssatz14,0 Prozent
durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 Prozent

Selbstständige zahlen deshalb auch bei einem tatsächlich geringeren Einkommen grundsätzlich Beiträge auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich 2026 für die Krankenversicherung ein Mindestbeitrag von 222,80 Euro ohne Krankengeldanspruch beziehungsweise 230,71 Euro mit Krankengeldanspruch. Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Der tatsächliche Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse vom Durchschnittswert abweichen.

Ein wichtiger Unterschied gegenüber Arbeitnehmern ist die Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige können in der GKV den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent wählen und dadurch grundsätzlich einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche beziehungsweise dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten. Beim ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent besteht dieser gesetzliche Krankengeldanspruch nicht.

Zusätzlich bieten Krankenkassen teilweise Wahltarife an. Für Freelancer sollte deshalb nicht ausschließlich auf den monatlichen Beitrag geschaut werden.

Zu prüfen ist insbesondere:

  1. Wie hoch sind die laufenden privaten Kosten?
  2. Welche betrieblichen Fixkosten bestehen auch bei Krankheit weiter?
  3. Ab welchem Zeitpunkt besteht ein Krankengeldanspruch?
  4. Reicht dessen Höhe aus, um den Lebensunterhalt zu sichern?
  5. Ist zusätzlich ein Krankentagegeld sinnvoll?

Private Krankenversicherung für Freelancer

Die private Krankenversicherung kann für Selbstständige eine Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sein. Die Beiträge richten sich im Gegensatz zur GKV nicht unmittelbar nach dem laufenden Einkommen.

Für die Prämienhöhe sind insbesondere relevant:

  • gewählter Leistungsumfang
  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • vereinbarter Selbstbehalt
  • Tarifstruktur
  • Krankentagegeld
  • gewünschte Zusatzleistungen

Vor Abschluss eines regulären PKV-Tarifs erfolgt grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungseinschränkungen oder einer Ablehnung führen.

Bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV sollte deshalb nicht nur der aktuelle Monatsbeitrag verglichen werden. Relevant sind insbesondere die langfristige Beitragsentwicklung, Familienplanung, Selbstbehalte, Leistungsumfang und die finanzielle Tragbarkeit der Beiträge auch in Phasen mit geringerem Einkommen.

Zusätzlich zur privaten Krankenversicherung ist eine private Pflege-Pflichtversicherung vorgeschrieben.

Krankentagegeld als Absicherung bei längerer Krankheit

Für Freelancer ist nicht nur die Finanzierung medizinischer Behandlungen entscheidend. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, was mit dem laufenden Einkommen passiert, wenn mehrere Wochen nicht gearbeitet werden kann.

Ein Krankentagegeld kann die Einkommenslücke während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit schließen. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen kann der gesetzliche Krankengeldanspruch berücksichtigt und gegebenenfalls ergänzt werden. Privat Krankenversicherte sollten besonders darauf achten, ob und in welcher Höhe ein Krankentagegeld vereinbart wurde.

Bei der Planung sollten insbesondere folgende Kosten berücksichtigt werden:

  • Miete oder Immobilienfinanzierung
  • Lebenshaltungskosten
  • private Versicherungsbeiträge
  • Büromiete
  • Leasing- und Finanzierungskosten
  • Software- und Lizenzkosten
  • laufende Verträge
  • gegebenenfalls Personalkosten

Eine zu hohe Absicherung ist allerdings nicht beliebig möglich, weil Krankentagegeld grundsätzlich nicht dazu dienen soll, durch eine Erkrankung ein höheres Einkommen als während der Berufstätigkeit zu erzielen.

Berufshaftpflichtversicherung für Freelancer

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzforderungen, die aus Fehlern bei der beruflichen Tätigkeit entstehen. Welche Schäden tatsächlich versichert sind, hängt stark vom jeweiligen Tarif und Berufsbild ab.

Besonders relevant ist die Absicherung für beratende, planende, prüfende oder kreative Dienstleistungen.

Typische Schadenfälle können beispielsweise entstehen durch:

  • fehlerhafte Beratung
  • Programmierfehler
  • Planungsfehler
  • Fristversäumnisse
  • fehlerhafte Gutachten
  • Verletzungen von Persönlichkeitsrechten
  • Verletzungen von Marken- oder Urheberrechten
  • fehlerhafte Projektsteuerung

Ein Programmierfehler kann beispielsweise einen Betriebsstillstand beim Auftraggeber verursachen. Eine falsche Beratung kann einen finanziellen Verlust auslösen. Fehler bei einer Planung können umfangreiche Folgekosten verursachen.

Für bestimmte Berufe ist eine Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsanwälte und selbstständige Steuerberater gehören beispielsweise zu den Berufsgruppen mit gesetzlicher Versicherungspflicht. Für andere Berufe können vergleichbare Vorgaben aus Berufsrecht, Kammerregelungen oder Landesgesetzen bestehen.

Vor Abschluss sollte genau geprüft werden, welche konkreten Tätigkeiten im Vertrag als versichert angegeben sind. Entwickelt ein Freelancer sein Leistungsangebot später weiter, kann sich dadurch das Haftungsrisiko erheblich verändern.

Vermögensschadenhaftpflicht für beratende und kreative Berufe

Von besonderer Bedeutung für viele Dienstleister ist die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie schützt vor sogenannten echten Vermögensschäden, bei denen dem Auftraggeber ein finanzieller Schaden entsteht, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde.

Typische Beispiele sind:

  • finanzielle Verluste infolge einer fehlerhaften Beratung
  • Kosten durch einen Programmierfehler
  • finanzielle Nachteile durch eine versäumte Frist
  • fehlerhafte Berechnungen oder Prognosen
  • Fehlentscheidungen aufgrund falscher Empfehlungen

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist deshalb insbesondere für Tätigkeiten relevant, bei denen fremde Vermögensinteressen wahrgenommen oder beratende, begutachtende, prüfende oder verwaltende Leistungen erbracht werden.

Dazu können unter anderem gehören:

  • IT-Freelancer
  • Unternehmensberater
  • Marketingberater
  • Designer
  • Übersetzer
  • Coaches
  • Sachverständige
  • Projektmanager

Für wissensbasierte Dienstleistungen kann diese Absicherung wichtiger sein als eine klassische Betriebshaftpflicht.

Betriebshaftpflichtversicherung für Freelancer

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt vor allem Personen- und Sachschäden ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Dritten entstehen. Häufig sind auch daraus resultierende Vermögensfolgeschäden eingeschlossen.

Beschädigt ein Freelancer beispielsweise beim Kundentermin einen hochwertigen Gegenstand oder verursacht durch seine Tätigkeit eine Verletzung, können erhebliche Schadenersatzforderungen entstehen.

Die Versicherung erfüllt dabei grundsätzlich drei Funktionen:

  1. Sie prüft, ob der erhobene Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
  2. Sie reguliert berechtigte Ansprüche innerhalb des vereinbarten Versicherungsschutzes.
  3. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung. Eine Privathaftpflicht deckt berufliche beziehungsweise betriebliche Risiken regelmäßig nicht oder nur sehr eingeschränkt ab.

Welche Haftpflichtversicherung benötigt wird, hängt deshalb vom Tätigkeitsprofil ab:

TätigkeitsschwerpunktBesonders relevante Absicherung
körperliche DienstleistungenBetriebshaftpflicht
Beratung und PlanungVermögensschadenhaftpflicht
IT- und DigitalleistungenVermögensschaden- und Cyberabsicherung
Kombination aus Beratung und praktischer Tätigkeitkombinierte Berufshaftpflicht möglich

Berufsunfähigkeitsversicherung für Freelancer

Die eigene Arbeitskraft ist für viele Freelancer das wichtigste wirtschaftliche Kapital. Kann der Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder anderer gesundheitlicher Einschränkungen langfristig nicht mehr ausgeübt werden, entfällt häufig ein großer Teil oder sogar das gesamte Erwerbseinkommen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen eine vereinbarte monatliche Rente.

Sie unterscheidet sich damit wesentlich vom Krankentagegeld:

AbsicherungZweck
Krankentagegeldüberbrückt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherungschützt bei längerfristiger oder dauerhafter Einschränkung der Berufsfähigkeit

Beim Abschluss sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Höhe der vereinbarten BU-Rente
  • Versicherungsdauer
  • Leistungsdauer
  • Definition der Berufsunfähigkeit
  • Nachversicherungsmöglichkeiten
  • Dynamik
  • Ausschlüsse
  • Gesundheitsfragen
  • Umgang mit Berufswechseln

Freelancer mit stark schwankendem Einkommen sollten außerdem regelmäßig kontrollieren, ob die vereinbarte Rente noch zur tatsächlichen finanziellen Situation passt.

Rentenversicherung und Altersvorsorge für Freelancer

Die Aussage, Freelancer könnten grundsätzlich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, greift zu kurz. Für bestimmte Gruppen von Selbstständigen besteht bereits kraft Gesetzes Rentenversicherungspflicht.

Dazu zählen unter anderem:

  • selbstständige Lehrer und Erzieher
  • Hebammen
  • bestimmte Pflegepersonen
  • Künstler und Publizisten
  • bestimmte Handwerker
  • Selbstständige mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen

Wer zu einer rentenversicherungspflichtigen Gruppe gehört, muss dies eigenständig prüfen. Für bestimmte versicherungspflichtige Selbstständige besteht eine Meldepflicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit.

Werden bestehende Pflichten übersehen, können Beiträge nachgefordert werden.

Selbstständige, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht auf Antrag wählen.

Daneben kommen weitere Formen der Altersvorsorge infrage, beispielsweise:

  • Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente
  • private Rentenversicherungen
  • Wertpapier- und Fondssparpläne
  • Immobilien
  • betriebliche oder unternehmerische Vermögenswerte

Für Freelancer ist eine frühzeitige Altersvorsorge besonders wichtig, weil bei vielen Selbstständigen kein Arbeitgeber einen zusätzlichen Anteil zur Altersversorgung übernimmt.

Künstlersozialkasse für selbstständige Künstler und Publizisten

Für selbstständige Künstler und Publizisten gelten besondere Regelungen. Wer die Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes erfüllt, wird grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Dazu können beispielsweise selbstständige Tätigkeiten aus folgenden Bereichen gehören:

  • Musik
  • bildende Kunst
  • darstellende Kunst
  • Journalismus
  • Publizistik
  • Schriftstellerei
  • bestimmte Design- und Kreativberufe

Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass Versicherte ähnlich wie Arbeitnehmer grundsätzlich nur etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen. Die andere Hälfte wird über einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe finanziert.

Das Mindesteinkommen für die Versicherungspflicht liegt grundsätzlich bei 3.900 Euro pro Jahr. Für Berufsanfänger und bestimmte Einkommenssituationen bestehen Ausnahmen.

Freelancer aus kreativen oder publizistischen Tätigkeitsfeldern sollten deshalb prüfen, ob ihre Tätigkeit unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fällt, bevor sie Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge ausschließlich privat organisieren.

Unfallversicherung für Freelancer

Bei der Unfallversicherung müssen gesetzliche und private Absicherung unterschieden werden.

Die meisten Selbstständigen sind persönlich nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Sie können sich jedoch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichern.

Einige Berufsgruppen stehen dagegen bereits kraft Gesetzes unter Versicherungsschutz.

Unabhängig von der persönlichen Versicherung des Unternehmers muss auch die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt werden. Unternehmer beziehungsweise Freiberufler müssen ihr neu gegründetes Unternehmen grundsätzlich beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Dieser stellt anschließend fest, ob eine Versicherungspflicht besteht und welche Möglichkeiten zur freiwilligen Unternehmerversicherung gegeben sind.

Eine private Unfallversicherung funktioniert anders. Sie kann grundsätzlich auch Unfälle außerhalb der beruflichen Tätigkeit abdecken und zahlt je nach Vertrag insbesondere bei unfallbedingter Invalidität.

Sie ersetzt allerdings keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele langfristige Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit entstehen durch Krankheiten und nicht durch Unfälle.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Eine häufig übersehene Absicherung ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit. Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen und dadurch einen möglichen späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld absichern.

Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann insbesondere für Gründer interessant sein, die unmittelbar aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Selbstständigkeit wechseln.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten
  • weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich
  • keine beliebige spätere Nachversicherung möglich
  • ordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach fünf Jahren möglich

Rechtsschutzversicherung für Freelancer

Eine gewerbliche beziehungsweise berufliche Rechtsschutzversicherung übernimmt im vertraglich vereinbarten Umfang Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen.

Dazu können je nach Tarif gehören:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gutachterkosten
  • Sachverständigenkosten
  • teilweise Mediationskosten

Für Freelancer können insbesondere Vertragsstreitigkeiten mit Auftraggebern, Auseinandersetzungen um Leistungen und Honorare sowie weitere betriebliche Rechtskonflikte relevant sein.

Entscheidend ist jedoch der konkrete Leistungsumfang. Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt beispielsweise:

  • Streitigkeiten aus jedem Vertragsverhältnis
  • Urheberrechtsfälle
  • Markenrechtsstreitigkeiten
  • Datenschutzstreitigkeiten
  • bereits bestehende Konflikte

Außerdem gilt bei vielen Tarifen eine Wartezeit. Ein bereits bestehender Rechtsstreit lässt sich deshalb grundsätzlich nicht nachträglich absichern.

Inhaltsversicherung für Arbeitsmittel und Büroausstattung

Eine Inhaltsversicherung schützt die betrieblich genutzte Einrichtung und andere versicherte Sachwerte gegen vertraglich definierte Gefahren.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Vandalismus nach Einbruch

Besonders relevant kann die Versicherung sein, wenn ein Freelancer teure Computer, Kameras, Maschinen, Werkzeuge oder andere technische Ausstattung besitzt.

Zu prüfen ist insbesondere, wo die Gegenstände versichert sind. Eine klassische Inhaltsversicherung kann auf die Betriebsstätte beschränkt sein. Wer regelmäßig Laptop, Kamera oder anderes hochwertiges Equipment beim Kunden, auf Veranstaltungen oder unterwegs verwendet, benötigt gegebenenfalls zusätzlichen Außenversicherungsschutz oder eine spezielle Elektronikversicherung.

Auch die Versicherungssumme muss zum tatsächlichen Wert der Betriebsausstattung passen.

Cyberversicherung für Freelancer

Eine Cyberversicherung kann finanzielle Folgen von IT-Sicherheitsvorfällen abfedern. Relevant ist sie insbesondere für Freelancer, die personenbezogene Daten, vertrauliche Kundendaten oder geschäftskritische Systeme verarbeiten.

Je nach Vertrag können beispielsweise folgende Kosten versichert sein:

  • IT-Forensik
  • Datenwiederherstellung
  • Wiederherstellung von Systemen
  • Krisenmanagement
  • rechtliche Beratung
  • Datenschutzberatung
  • Haftungsansprüche Dritter
  • Betriebsunterbrechung
  • Benachrichtigung betroffener Personen

Vor Vertragsabschluss sollten Freelancer genau prüfen, welche Sicherheitsanforderungen der Versicherer voraussetzt.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • regelmäßige Softwareupdates
  • aktuelle Betriebssysteme
  • Datensicherungen
  • Multi-Faktor-Authentifizierung
  • sichere Passwortrichtlinien
  • definierte Benutzerrechte
  • Viren- und Schadsoftware-Schutz
  • dokumentierte Sicherheitsprozesse

Eine Cyberversicherung ersetzt deshalb kein funktionierendes IT-Sicherheitskonzept.

Fahrzeugversicherung bei beruflicher Nutzung

Wer ein Auto, einen Transporter, ein Motorrad oder ein anderes zulassungspflichtiges Fahrzeug nutzt, benötigt unabhängig von der Selbstständigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung.

Bei Freelancern kommt zusätzlich die Frage hinzu, wie intensiv das Fahrzeug beruflich eingesetzt wird. Versicherer unterscheiden je nach Tarif zwischen privater, beruflicher und gewerblicher Nutzung.

Wer bei Vertragsabschluss ausschließlich private Nutzung angibt und das Fahrzeug später regelmäßig für berufliche Fahrten einsetzt, sollte prüfen, ob die Nutzungsart dem Versicherer gemeldet werden muss.

Je nach Fahrzeug und Finanzierung können zusätzlich sinnvoll sein:

  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Schutzbrief
  • GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung

Risikolebensversicherung für Freelancer

Eine Lebensversicherung ist nicht speziell aufgrund der Selbstständigkeit erforderlich. Eine Risikolebensversicherung kann jedoch besonders wichtig sein, wenn andere Personen wirtschaftlich vom Einkommen des Freelancers abhängig sind oder größere finanzielle Verpflichtungen bestehen.

Das kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Familien mit Kindern
  • gemeinsam finanzierten Immobilien
  • hohen privaten Darlehen
  • betrieblichen Krediten
  • finanziell abhängigen Angehörigen

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme.

Für die reine Hinterbliebenenabsicherung ist die Risikolebensversicherung von kapitalbildenden Lebensversicherungen zu unterscheiden, bei denen zusätzlich ein Spar- beziehungsweise Anlageelement vorhanden ist.

Welche Versicherungen sind für Freelancer besonders wichtig?

Eine pauschale Rangliste ist kaum möglich. Sinnvoll ist vielmehr, Versicherungen nach der möglichen finanziellen Tragweite eines Schadens zu priorisieren.

AbsicherungBedeutung
Krankenversicherunggesetzlich verpflichtend
Pflegeversicherunggesetzlich verpflichtend
Rentenversicherungje nach Berufsgruppe verpflichtend
Berufshaftpflichtbei bestimmten Berufen verpflichtend, ansonsten abhängig vom Berufsrisiko
gesetzliche Unfallversicherungje nach Berufsgruppe Pflicht, ansonsten häufig freiwillig
Krankentagegeldfür viele Freelancer sehr wichtig
Berufsunfähigkeitsversicherungbesonders wichtig bei hoher Abhängigkeit von der eigenen Arbeitskraft
Betriebshaftpflichtwichtig bei Personen- und Sachschadenrisiken
Vermögensschadenhaftpflichtbesonders relevant für beratende und digitale Dienstleistungen
Cyberversicherungabhängig vom Umgang mit Daten und IT-Risiken
Inhaltsversicherungabhängig vom Wert der Betriebsausstattung
Rechtsschutzversicherungabhängig vom Vertrags- und Konfliktrisiko
Arbeitslosenversicherungunter bestimmten Voraussetzungen freiwillig möglich
Risikolebensversicherunginsbesondere bei finanziell abhängigen Angehörigen
Fahrzeugversicherungbei Nutzung eines Fahrzeugs erforderlich beziehungsweise anzupassen

Als Grundprinzip kann folgende Reihenfolge sinnvoll sein:

  1. gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen prüfen
  2. existenzbedrohende Haftungsrisiken absichern
  3. eigene Arbeitskraft und Einkommen schützen
  4. Altersvorsorge organisieren
  5. betriebliche Sachwerte schützen
  6. spezielle Berufsrisiken wie Cyber- oder Rechtsrisiken absichern
  7. kleinere Risiken nur versichern, wenn sie nicht problemlos selbst getragen werden können

Was sollten Freelancer beim Abschluss von Versicherungen beachten?

Vor dem Abschluss sollte zunächst eine systematische Risikoanalyse durchgeführt werden. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Versicherungen abzuschließen, sondern diejenigen Risiken zu identifizieren, deren Eintritt finanziell nicht ohne Weiteres selbst getragen werden könnte.

Berufsrisiken realistisch einschätzen

Die benötigte Absicherung hängt stark von der Tätigkeit ab. Ein selbstständiger Fotograf hat andere Risiken als ein Softwareentwickler, Unternehmensberater, Handwerker oder Journalist.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Können Personen verletzt werden?
  • Können Sachen beschädigt werden?
  • Können hohe finanzielle Schäden beim Auftraggeber entstehen?
  • Werden personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeitet?
  • Werden fremde Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte berührt?
  • Werden besonders wertvolle Gegenstände von Kunden genutzt oder bearbeitet?
  • Bestehen hohe vertragliche Haftungsrisiken?

Versicherte Tätigkeiten exakt angeben

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereichs. Deshalb sollte die Tätigkeitsbeschreibung möglichst genau zum tatsächlichen Geschäftsmodell passen.

Erweitert ein Freelancer sein Angebot später, muss geprüft werden, ob die neue Tätigkeit automatisch eingeschlossen ist.

Aus einem Webdesigner, der zusätzlich SEO-Beratung, Hosting oder Softwareentwicklung anbietet, kann versicherungstechnisch ein erheblich anderes Risikoprofil werden.

Deckungssummen nicht zu niedrig wählen

Die Versicherungssumme sollte sich am möglichen Schaden und nicht ausschließlich am eigenen Umsatz orientieren. Auch ein Freelancer mit geringem Jahresumsatz kann durch einen Fehler einen sehr hohen Schaden bei einem großen Auftraggeber verursachen.

Bei Haftpflichtversicherungen sollte außerdem zwischen der Versicherungssumme pro Schadenfall und einer möglichen Jahreshöchstleistung unterschieden werden.

Selbstbeteiligung bewusst festlegen

Eine höhere Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie reduzieren. Sie führt jedoch dazu, dass kleinere Schäden selbst getragen werden müssen.

Freelancer sollten die Selbstbeteiligung nur so hoch wählen, dass sie jederzeit aus vorhandenen Liquiditätsreserven bezahlt werden kann.

Ausschlüsse genau prüfen

Mindestens genauso wichtig wie die versicherten Leistungen sind die Ausschlüsse.

Besonders geprüft werden sollten:

  • bestimmte Tätigkeiten
  • Auslandsaufträge
  • Subunternehmer
  • Vertragsstrafen
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Markenrechtsverletzungen
  • Datenverluste
  • Cyberangriffe
  • vorsätzliche Pflichtverletzungen
  • Schäden zwischen verbundenen Unternehmen

Die günstigste Police ist daher nicht automatisch der wirtschaftlich sinnvollste Vertrag.

Auftraggeberanforderungen berücksichtigen

Größere Auftraggeber verlangen teilweise bereits vor Vertragsabschluss den Nachweis bestimmter Versicherungen oder Mindestdeckungssummen.

Besonders bei Beratungs-, IT- und Projektverträgen können entsprechende Anforderungen Bestandteil des Vertrags sein.

Vor Abschluss eines größeren Projekts sollte deshalb geprüft werden, ob der vorhandene Versicherungsschutz die vertraglich übernommenen Risiken tatsächlich abdeckt.

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen prüfen

Versicherungsverträge können unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsfristen haben. Neben der regulären Kündigung können je nach Vertrag besondere Kündigungsrechte beispielsweise nach einem Schadenfall bestehen.

Eine zentrale Versicherungsübersicht sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

AngabeZweck
Versicherungsartschnelle Zuordnung
VersicherungsnummerKommunikation mit Versicherer
VersichererAnsprechpartner
JahresbeitragKostenkontrolle
DeckungssummeRisikoprüfung
SelbstbeteiligungLiquiditätsplanung
VertragslaufzeitVertragsmanagement
Kündigungsfristrechtzeitiger Wechsel
versicherte TätigkeitenKontrolle bei Geschäftsänderungen

Versicherungsschutz regelmäßig aktualisieren

Die Absicherung sollte regelmäßig und insbesondere bei wesentlichen Veränderungen des Geschäftsmodells überprüft werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • neue Dienstleistungen
  • höhere Umsätze
  • größere Auftraggeber
  • neue Mitarbeiter
  • größere Büroräume
  • teurere Betriebsausstattung
  • internationale Kunden
  • neue Märkte
  • veränderte Vertragsrisiken

Auch private Veränderungen wie Immobilienkauf, Familiengründung oder deutlich höhere laufende Verpflichtungen können eine Anpassung der Einkommens- und Hinterbliebenenabsicherung erforderlich machen.

Scheinselbstständigkeit nicht mit Versicherungen lösen

Versicherungsverträge ändern nichts an der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Tätigkeit.

Wer formal als Freelancer auftritt, tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter in die Arbeitsorganisation eines Auftraggebers eingegliedert ist, kann sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigter gelten.

Besonders bei einer langfristigen Zusammenarbeit mit nur einem Auftraggeber sollte deshalb neben der Rentenversicherungspflicht auch das Thema Scheinselbstständigkeit geprüft werden.

Welche Versicherungen können Freelancer steuerlich absetzen?

Bei der steuerlichen Behandlung muss zwischen betrieblichen Versicherungen und privaten Vorsorgeaufwendungen unterschieden werden.

Die pauschale Aussage, Kranken-, Renten- und Berufshaftpflichtversicherung seien gleichermaßen als Betriebsausgaben absetzbar, ist nicht korrekt.

Grundsätzlich lassen sich die wichtigsten Versicherungsarten steuerlich folgendermaßen einordnen:

VersicherungTypische steuerliche Einordnung
BerufshaftpflichtBetriebsausgabe
BetriebshaftpflichtBetriebsausgabe
VermögensschadenhaftpflichtBetriebsausgabe
betriebliche RechtsschutzversicherungBetriebsausgabe
InhaltsversicherungBetriebsausgabe
betriebliche CyberversicherungBetriebsausgabe
betriebliche ElektronikversicherungBetriebsausgabe
Krankenversicherunggrundsätzlich Sonderausgabe
Pflegeversicherunggrundsätzlich Sonderausgabe
gesetzliche RentenversicherungAltersvorsorgeaufwendung
Basisrenteunter Voraussetzungen Altersvorsorgeaufwendung
private Unfallversicherunggegebenenfalls sonstige Vorsorgeaufwendung
Berufsunfähigkeitsversicherungabhängig von Vertragsgestaltung

Ist eine Versicherung sowohl privat als auch betrieblich veranlasst, muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine steuerliche Aufteilung möglich oder erforderlich ist.

Kranken- und Pflegeversicherung sind grundsätzlich Sonderausgaben

Beiträge zur eigenen Kranken- und Pflegeversicherung werden bei Selbstständigen grundsätzlich nicht deshalb zu Betriebsausgaben, weil ohne Krankenversicherung keine berufliche Tätigkeit möglich wäre.

Sie gehören grundsätzlich zur privaten Vorsorge und werden im Rahmen der Einkommensteuer als Sonderausgaben berücksichtigt.

Steuerlich begünstigt sind insbesondere Beiträge, die auf die Basisabsicherung der Krankenversicherung entfallen. Auch Beiträge zur gesetzlichen beziehungsweise privaten Pflege-Pflichtversicherung werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Zusatzleistungen einer privaten Krankenversicherung können steuerlich anders behandelt werden als der Anteil, der auf die Basisversorgung entfällt.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den steuerlich begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen.

Seit 2023 werden entsprechende Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zu 100 Prozent berücksichtigt. Zu beachten sind jedoch weiterhin die geltenden Höchstbeträge und Detailregelungen.

Auch bestimmte zertifizierte Basisrenten beziehungsweise Rürup-Verträge können steuerlich zu den begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen gehören.

Berufsunfähigkeits- und private Unfallversicherung

Die steuerliche Behandlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt unter anderem davon ab, ob sie als eigenständiger Vertrag oder in Kombination mit einer steuerlich begünstigten Altersvorsorge abgeschlossen wurde.

Beiträge zu privaten Unfall-, Haftpflicht- oder eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören.

In der Praxis führen die dafür geltenden Höchstbeträge jedoch häufig dazu, dass durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits ein großer oder vollständiger Teil des steuerlich nutzbaren Rahmens ausgeschöpft wird.

Gibt es bei Versicherungsbeiträgen einen Vorsteuerabzug?

Bei gewöhnlichen Versicherungsprämien kann nicht einfach Vorsteuer abgezogen werden.

Versicherungsleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Auf der Versicherungsrechnung wird deshalb regelmäßig keine abzugsfähige Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die häufig auf Versicherungsprämien erhobene Versicherungsteuer ist keine Umsatzsteuer und kann daher auch nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Handelt es sich um eine betrieblich veranlasste Versicherung, kann die gezahlte Prämie einschließlich der darin enthaltenen Versicherungsteuer jedoch grundsätzlich als Betriebsausgabe relevant sein.

Wie werden Versicherungsleistungen steuerlich behandelt?

Auch bei einer Versicherungsleistung hängt die steuerliche Behandlung davon ab, welches Risiko versichert wurde.

Wird beispielsweise ein betrieblich genutzter Gegenstand beschädigt und ersetzt die Inhaltsversicherung den Schaden, kann die Zahlung steuerliche Auswirkungen auf den Gewinn beziehungsweise den Buchwert des betroffenen Wirtschaftsguts haben.

Private Versicherungsleistungen folgen dagegen anderen Regeln. Auch Leistungen aus Berufsunfähigkeits-, Renten- oder Lebensversicherungen können je nach Vertragsgestaltung unterschiedlich besteuert werden.

Versicherungserstattungen sollten deshalb nicht pauschal als steuerfrei oder steuerpflichtig eingeordnet werden. Bei größeren Zahlungen oder komplexen Verträgen ist eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll.

Fazit: Versicherungsschutz sollte zum tatsächlichen Geschäftsrisiko passen

Freelancer benötigen keine möglichst große Anzahl an Versicherungen, sondern eine Absicherung, die ihre existenziellen Risiken gezielt abdeckt. Kranken- und Pflegeversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Beruf können zusätzlich Renten-, Unfall- oder Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend sein.

Danach sollten insbesondere Haftungsrisiken und die eigene Arbeitskraft betrachtet werden. Für beratende und digitale Berufe kann eine Vermögensschadenhaftpflicht entscheidend sein, während bei körperlichen Tätigkeiten eine Betriebshaftpflicht stärker ins Gewicht fällt. Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung schützen dagegen die persönliche Einkommensseite.

Erst im nächsten Schritt sollten Sachwerte, Cyberrisiken, Rechtsschutz, Fahrzeuge und weitere individuelle Risiken abgesichert werden.

Entscheidend ist dabei, Versicherungsverträge nicht einmalig abzuschließen und anschließend zu vergessen. Neue Tätigkeiten, größere Auftraggeber, steigende Umsätze und veränderte persönliche Verpflichtungen können den benötigten Versicherungsschutz erheblich verändern.

Auch steuerlich ist eine klare Trennung notwendig. Beruflich beziehungsweise betrieblich veranlasste Versicherungen können grundsätzlich Betriebsausgaben sein. Kranken-, Pflege- und Altersvorsorgebeiträge werden dagegen im Regelfall über die Vorschriften zu den Sonderausgaben berücksichtigt. Ein Vorsteuerabzug auf normale Versicherungsprämien ist nicht möglich, da Versicherungsleistungen umsatzsteuerfrei sind.